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   BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10056.81   

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BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10056.81 (https://dejure.org/1983,5483)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1983 - 9 B 10056.81 (https://dejure.org/1983,5483)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1983 - 9 B 10056.81 (https://dejure.org/1983,5483)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes als Beweismittel - Amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes als Erkenntnisquelle - Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10056.81
    Schließlich hat ein Rechtsstreit entgegen der Ansicht des Klägers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht schon deswegen rechtsgrundsätzliche Bedeutung, weil er unter Umständen für eine Vielzahl von in tatsächlicher Hinsicht gleich liegenden Fällen maßgeblich sein könnte (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10056.81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, daß es sich bei den amtlichen Auskünften des Auswärtigen Amtes nicht etwa - wie der Kläger meint - um bloße Parteibehauptungen, sondern um zulässige und selbständige Beweismittel handelt, deren sich das Tatsachengericht außerhalb der in § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO "insbesondere" genannten Beweismittel zur Klärung des Sachverhalts bedienen darf (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20 im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10056.81
    Die in dem Beschwerdevorbringen aufgeworfenen Fragen nach der für die Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblichen Sach- und Rechtslage sowie nach der Möglichkeit, von dritter Seite ausgehende Verfolgungen dem Staat zuzurechnen, vermögen die Revisionszulassung nicht zu rechtfertigen, da sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 sowie Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) und die Notwendigkeit weiterer Klärung aus der Beschwerdeschrift nicht ersichtlich wird.
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10056.81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, daß es sich bei den amtlichen Auskünften des Auswärtigen Amtes nicht etwa - wie der Kläger meint - um bloße Parteibehauptungen, sondern um zulässige und selbständige Beweismittel handelt, deren sich das Tatsachengericht außerhalb der in § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO "insbesondere" genannten Beweismittel zur Klärung des Sachverhalts bedienen darf (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20 im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10056.81
    Die in dem Beschwerdevorbringen aufgeworfenen Fragen nach der für die Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblichen Sach- und Rechtslage sowie nach der Möglichkeit, von dritter Seite ausgehende Verfolgungen dem Staat zuzurechnen, vermögen die Revisionszulassung nicht zu rechtfertigen, da sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 sowie Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) und die Notwendigkeit weiterer Klärung aus der Beschwerdeschrift nicht ersichtlich wird.
  • BVerwG, 08.02.1973 - V C 64.72

    Beweiswürdigung bei divergierenden medizinischen Gutachten zur Frage des Grades

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 10056.81
    Der Kläger wiederholt vielmehr lediglich seinen von den Feststellungen der Vorinstanz abweichenden Sachvortrag und seine allgemeinen Bedenken gegen den Beweiswert der Auskünfte des Auswärtigen Amtes, ohne deren Eignung und die darauf beruhende Beweiswürdigung der Vorinstanz erfolgreich in Frage zu stellen (vgl. dazu Urteil vom 8. Februar 1973 - BVerwG 5 C 64.72 - BVerwGE 41, 359 [BVerwG 08.02.1973 - V C 64/72] [360]).
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